| Klaus Manefeld
Rechtsanwalt
und Notar
Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt (§ 1 Bundesnotarordnung). Zu den Haupttätigkeiten eines Notars zählen die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften.
Herr Notar Manefeld steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite, wenn Sie Ihr Testament oder eine Vorsorgevollmacht -nebst Patiententestament- errichten wollen oder eine Beglaubigung benötigen. Ihr Erbvertrag bedarf der notariellen Beurkundung ebenso wie Ihr Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag (sofern beurkundungspflichtig) oder Kaufvertrag über Ihr Hausgrundstück oder Ihre Eigentumswohnung nebst eventueller Bestellung einer Grundschuld oder Hypothek..
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Jörg Wecek
Rechtsanwalt
Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Fachanwalt für
Verkehrsrecht
Der Fachanwalt verfügt auf einem bestimmten Rechtsgebiet über
besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Er kann als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtanwalts-kammer nach Maßgabe der Fachanwalts-ordnung (FAO) verliehen.
Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Recht der Fahrerlaubnis
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Individualarbeitsrecht
a. Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
b. Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
c. Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
d. Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
e. Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
2. Kollektives Arbeitsrecht
a. Tarifvertragsrecht,
b. Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
c. Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts
3. Verfahrensrecht.
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Heike Rensinghoff
Rechtsanwältin
Fachanwältin
für Familienrecht
und Fachanwältin
für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Der Fachanwalt verfügt auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Er kann als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen.Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtanwalts-kammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen
1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft
2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
1. Recht der Wohnraummietverhältnisse
2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
3. Wohnungseigentumsrecht
4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
6. Miet- und wohnungseigentums-rechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
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